Banner mit Text02

Stand: 24.5.2008

Navi_Links Navi_Kontakt Navi_Impressum


Sachsen

Sächsische Bauordnung
(SächsBO)1

Fassung vom 28. Mai 2004
(SächsGVBl. S. 200)

Word16PDF16

 

 

 

Sachsen Download

Inhaltsübersicht

 

Teil 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Allgemeine Anforderungen

 

Teil 2: Das Grundstück und seine Bebauung

§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

§ 7 Teilung von Grundstücken

§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

 

Teil 3: Bauliche Anlagen

Abschnitt 1: Gestaltung

§ 9 Gestaltung

§ 10 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten

 

Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 11 Baustelle

§ 12 Standsicherheit

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

§ 14 Brandschutz

§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz

§ 16 Verkehrssicherheit

 

Abschnitt 3: Bauprodukte, Bauarten

§ 17 Bauprodukte

§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 21 Bauarten

§ 22 Übereinstimmungsnachweis

§ 23 Übereinstimmungserklärung des Herstellers

§ 24 Übereinstimmungszertifikat

§ 25 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

 

Abschnitt 4: Wände, Decken, Dächer

§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

§ 27 Tragende Wände, Stützen

§ 28 Außenwände

§ 29 Trennwände

§ 30 Brandwände

§ 31 Decken

§ 32 Dächer

 

Abschnitt 5: Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg

§ 34 Treppen

§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

§ 38 Umwehrungen

 

Abschnitt 6: Technische Gebäudeausrüstung

§ 39 Aufzüge

§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle

§ 41 Lüftungsanlagen

§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

§ 44 Kleinkläranlagen, Gruben

§ 45 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

§ 46 Blitzschutzanlagen

 

Abschnitt 7: Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 47 Aufenthaltsräume

§ 48 Wohnungen

§ 49 Stellplätze, Garagen

§ 50 Barrierefreies Bauen

§ 51 Sonderbauten

 

Teil 4: Die am Bau Beteiligten

§ 52 Grundpflichten

§ 53 Bauherr

§ 54 Entwurfsverfasser

§ 55 Unternehmer

§ 56 Bauleiter

 

Teil 5: Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt 1: Bauaufsichtsbehörden

§ 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

 

Abschnitt 2: Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

§ 59 Grundsatz

§ 60 Vorrang anderer Gestattungsverfahren

§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

§ 62 Genehmigungsfreistellung

 

Abschnitt 3: Genehmigungsverfahren

§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 64 Baugenehmigungsverfahren

§ 65 Bauvorlageberechtigung

§ 66 Bautechnische Nachweise

§ 67 Abweichungen

§ 68 Bauantrag, Bauvorlagen

§ 69 Behandlung des Bauantrags

§ 70 Beteiligung der Nachbarn

§ 71 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

§ 72 Baugenehmigung, Baubeginn

§ 73 Geltungsdauer der Genehmigung

§ 74 Teilbaugenehmigung

§ 75 Vorbescheid

§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten

§ 77 Bauaufsichtliche Zustimmung

 

Abschnitt 4: Bauaufsichtliche Maßnahmen

§ 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

§ 79 Einstellung von Arbeiten

§ 80 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

 

Abschnitt 5: Bauüberwachung

§ 81 Bauüberwachung

§ 82 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

 

Abschnitt 6: Baulasten

§ 83 Baulasten, Baulastenverzeichnis

 

Teil 6: Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch

§ 84 Nachnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude

§ 85 Zuständigkeitsregelungen für Aufgaben nach dem Baugesetzbuch

§ 86 Aufsicht über Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch

 

Teil 7: Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften

§ 87 Ordnungswidrigkeiten

§ 88 Rechtsvorschriften

§ 89 Örtliche Bauvorschriften

§ 90 Übergangsvorschriften

 

1 - Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung der Sächsischen Bauordnung und zur Änderung anderer Gesetze - Das Gesetz enthält in Artikel 5 folgende Regelung zum In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten:

„(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 § 17 Abs. 4, 5 und 6, § 21 Abs. 2, §§ 86, 88 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes und Artikel 1 § 85 Abs. 1, 2, 5 und 6 tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

(3) Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 86), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 418, 427), tritt am 1. Oktober 2004 außer Kraft, mit Ausnahme von § 88 Abs. 1, der am 1. Juli 2005 außer Kraft tritt.“

 

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, vorliegender Bauordnungen.

Wir behalten uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung, Kopie, Download- Einstellung in Web-Sites sind nur mit Quellenangabe zulässig.

Mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 0 58/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten der von uns verlinkten Seiten.

Banner_Bankmediator02
Werbung_Allgemein
Banner_130x238_Bauordnungen
Titelseite Brandschutz03
Buch_Gewerbe
Werbung_Rank
Buch_Haushalte