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Stand: 24.5.2008

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bayern

Bayerische Bauordnung
 (BayBO)

Fassung vom 14. August 2007
Fundstelle: GVBl 2132-1-I, S. 588

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Inhaltsübersicht

 

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Anwendungsbereich

Art. 2 Begriffe

Art. 3 Allgemeine Anforderungen

 

Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung

Art. 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

Art. 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

Art. 6 Abstandsflächen, Abstände

Art. 7 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke; Kinderspielplätze

 

Dritter Teil
Bauliche Anlagen

Abschnitt I
Baugestaltung

Art. 8 Baugestaltung

 

Abschnitt II
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Art. 9 Baustelle

Art. 10 Standsicherheit

Art. 11 Schutz gegen Einwirkungen

Art. 12 Brandschutz

Art. 13 Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz

Art. 14 Verkehrssicherheit

 

Abschnitt III
Bauprodukte und Bauarten

Art. 15 Bauprodukte

Art. 16 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Art. 17 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Art. 18 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

Art. 19 Bauarten

Art. 20 Übereinstimmungsnachweis

Art. 21 Übereinstimmungserklärung des Herstellers

Art. 22 Übereinstimmungszertifikat

Art. 23 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

 

Abschnitt IV
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;
Wände, Decken, Dächer

Art. 24 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Art. 25 Tragende Wände, Stützen

Art. 26 Außenwände

Art. 27 Trennwände

Art. 28 Brandwände

Art. 29 Decken

Art. 30 Dächer

 

Abschnitt V
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

Art. 31 Erster und zweiter Rettungsweg

Art. 32 Treppen

Art. 33 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

Art. 34 Notwendige Flure, offene Gänge

Art. 35 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

Art. 36 Umwehrungen

 

Abschnitt VI
Technische Gebäudeausrüstung

Art. 37 Aufzüge

Art. 38 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle

Art. 39 Lüftungsanlagen

Art. 40 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

Art. 41 Nicht an Sammelkanalisationen angeschlossene Anwesen

Art. 42 Sanitäre Anlagen

Art. 43 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

Art. 44 Blitzschutzanlagen

 

Abschnitt VII
Nutzungsbedingte Anforderungen

Art. 45 Aufenthaltsräume

Art. 46 Wohnungen

Art. 47 Stellplätze

Art. 48 Barrierefreies Bauen

 

Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten

Art. 49 Grundpflichten

Art. 50 Bauherr

Art. 51 Entwurfsverfassers

Art. 52 Unternehmer

 

Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt I
Bauaufsichtsbehörden

Art. 53 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

Art. 54 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

 

Abschnitt II
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

Art. 55 Grundsatz

Art. 56 Vorrang anderer Gestattungsverfahren

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Art. 58 Genehmigungsfreistellung

 

Abschnitt III
Genehmigungsverfahren

Art. 59 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Art. 60 Baugenehmigungsverfahren

Art. 61 Bauvorlageberechtigung

Art. 62 Bautechnische Nachweise

Art. 63 Abweichungen

Art. 64 Bauantrag, Bauvorlagen

Art. 65 Behandlung des Bauantrags

Art. 66 Beteiligung des Nachbarn

Art. 67 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Art. 68 Baugenehmigung und Baubeginn

Art. 69 Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung

Art. 70 Teilbaugenehmigung

Art. 71 Vorbescheid

Art. 72 Genehmigung fliegender Bauten

Art. 73 Bauaufsichtliche Zustimmung

 

Abschnitt IV
Bauaufsichtliche Maßnahmen

Art. 74 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

Art. 75 Einstellung von Arbeiten

Art. 76 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

 

Abschnitt V
Bauüberwachung

Art. 77 Bauüberwachung

Art. 78 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

 

Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften

Art. 79 Ordnungswidrigkeiten

Art. 80 Rechtsverordnungen

Art. 81 Örtliche Bauvorschriften

 

Siebter Teil
Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch

Art. 82 Frist zur Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude

 

Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

Art. 83 Übergangsvorschriften

Art. 84 Inkrafttreten

 

1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl EG Nr. L 217 S. 18), jetzt Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, sind insbesondere für die notifizierungsrelevanten Vorschriften der Art. 15 bis 23 beachtet worden.

 

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, vorliegender Bauordnungen.

Wir behalten uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung, Kopie, Download- Einstellung in Web-Sites sind nur mit Quellenangabe zulässig.

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