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Stand: 24.5.2008

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saarland

Bauordnung für das Saarland
(LBO)

vom 18. Februar 2004.1 2
(Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544)
Letzte Änderung vom 22. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1507).

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Inhaltsverzeichnis

 

Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Sicherheit und Ordnung

§ 4 Gestalterische Anforderungen

 

Zweiter Teil: Das Grundstück und seine Bebauung

§ 5 Bebauung der Grundstücke

§ 6 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

§ 7 Abstandsflächen

§ 8 Abweichungen von den Abstandsflächen

§ 9 Veränderung von Grundstücksgrenzen

§ 10 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze

§ 11 Baustelle

§ 12 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten

 

Dritter Teil: Bauliche Anlagen

Erster Abschnitt: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 13 Standsicherheit

§ 14 Schutz gegen schädliche Einwirkungen

§ 15 Brandschutz

§ 16 Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz

§ 17 Verkehrssicherheit

 

Zweiter Abschnitt: Bauprodukte und Bauarten

§ 18 Bauprodukte

§ 19 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 20 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 21 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 22 Bauarten

§ 23 Übereinstimmungsnachweis

§ 24 Übereinstimmungserklärung des herstellenden Unternehmens

§ 25 Übereinstimmungszertifikat

§ 26 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

 

Dritter Abschnitt: Wände, Decken, Dächer

§ 27 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

§ 28 Tragende Wände, Außenwände, Pfeiler und Stützen

§ 29 Trennwände

§ 30 Brandwände

§ 31 Decken

§ 32 Dächer

 

Vierter Abschnitt: Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg

§ 34 Treppen

§ 35 Notwendige Treppenräume und Ausgänge

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

§ 38 Umwehrungen

 

Fünfter Abschnitt: Technische Gebäudeausrüstung

§ 39 Aufzüge

§ 40 Leitungs-, Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle

§ 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

§ 42 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Anlagen für Niederschlagswasser

§ 43 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

§ 44 Blitzschutzanlagen

 

Sechster Abschnitt: Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 45 Aufenthaltsräume

§ 46 Wohnungen

§ 47 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder

 

Siebenter Abschnitt: Besondere bauliche Anlagen

§ 48 Ställe

§ 49 Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude

§ 50 Barrierefreies Bauen

§ 51 Sonderbauten

 

Vierter Teil: Die am Bau Beteiligten

§ 52 Grundsatz

§ 53 Bauherrin, Bauherr

§ 54 Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser

§ 55 Unternehmen

§ 56 Bauleiterin, Bauleiter

 

Fünfter Teil: Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Erster Abschnitt: Bauaufsichtsbehörden

§ 57 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

§ 58 Aufbau der Bauaufsichtsbehörden

§ 59 Sachliche Zuständigkeit

 

Zweiter Abschnitt: Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

§ 60 Grundsatz

§ 61 Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen

§ 62 Vorhaben des Bundes

§ 63 Genehmigungsfreistellung

 

Dritter Abschnitt: Genehmigungsverfahren

§ 64 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 65 Baugenehmigungsverfahren

§ 66 Bauvorlageberechtigung

§ 67 Bautechnische Nachweise

§ 68 Abweichungen

§ 69 Bauantrag und Bauvorlagen

§ 70 Behandlung des Bauantrags

§ 71 Beteiligung der Nachbarschaft

§ 72 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

§ 73 Baugenehmigung, Baubeginn

§ 74 Geltungsdauer der Genehmigung

§ 75 Teilbaugenehmigung

§ 76 Vorbescheid

§ 77 Fliegende Bauten

 

Vierter Abschnitt: Bauüberwachung

§ 78 Bauüberwachung

§ 79 Bauzustandsbesichtigung, Aufnahme der Nutzung

 

Fünfter Abschnitt: Bauaufsichtliche Maßnahmen

§ 80 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

§ 81 Einstellung von Arbeiten

§ 82 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

 

Sechster Abschnitt: Baulasten, Datenschutz

§ 83 Baulasten

§ 84 Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten

 

Sechster Teil: Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften

§ 85 Örtliche Bauvorschriften

§ 86 Verordnungsermächtigungen

§ 87 Ordnungswidrigkeiten

§ 88 Fortgeltung bestehender Vorschriften, Übergangsvorschriften

 

Anhang

 

Amtsbl. S. 822. – Geändert durch Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 1554 vom 19. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1498).

1 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 94/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge – Anhang II: Liste nach Artikel 20 der Beitrittsakte – 1. Freier Warenverkehr – H. Horizontale und verfahrensbezogene Maßnahmen vom 16. April 2003 (ABl. EG Nr. L 236 S. 68), sind beachtet worden. – Amtliche Fußnote 1.

2 Gemäß Art. 5 des Gesetzes tritt die Landesbauordnung am 1. Juni 2004 in Kraft.

 

Saarländische Bauordnung v. 19.5.2004 (Vorgänger-Version)

 

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