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Planungsgrundlagen
Die Grundlage für die Tätigkeit der Länder auf der Ebene der überörtlichen als auch der örtlichen Raumplanung bilden die jeweiligen Landesraumordnungsgesetze. Sie enthalten im wesentlichen die allgemeinen und besonderen Ziele der Raumordnung, legen die Planungsinstrumente und ihre Ausgestaltung für die überörtliche Raumplanung sowie die Verpflichtung der Gemeinden zur Durchführung der örtlichen Raumplanung sowie die Regelungen der Verbindlichkeiten und Verfahrensabläufe fest. Bebauungsplan der Stadt Linz, Planungsamt
Gesetzliche Grundlagen
In Oberösterreich regelt das OÖ Raumordnungsgesetz 1994 die Raumordnungsagenden. Daraus abgeleitet werden u.a. die sektoralen Raumordnungs- und Entwicklungsprogramme sowie andere raumrelevante Sachbereichsprogramme, meist in Verordnungsrang sowie planungsrelevante Richtlinien und Förderungen. Daneben existieren weitere einschlägige Rechtsgrundlagen wie Bauordnung, Planzeichenverordnungen oder diverse Geschäftsordnungen im Verordnungsrang bis hin zu Richtlinien wie etwa Richtlinien zum Lärmschutz, die das Spektrum der Planungsgrundlagen abrunden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Raumordnung Bahnhofplatz 1 - Lageplan 4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-125 29 Fax (+43 732) 77 20-21 27 89 E-Mail: bauro.post@ooe.gv.at
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