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Sehr geehrte Damen und Herren!
Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen die Wohnqualität ist ein bestimmender Faktor der Lebensqualität. Daher muss die Wohnbauförderung dafür sorgen, dass leistbare Wohnungen und Eigenheime in genügender Anzahl und in entsprechender Qualität für alle sichergestellt werden können. Eine attraktive Wohnbauförderung ist der Garant für eine ständige Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität unserer Bevölkerung.
Diesem Prinzip wurde mit dem neuen Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2005 Rechnung getragen. Die bisher schon beste Wohnbauförderung Österreichs konnte weiterentwickelt und neuerlich verbessert werden. Die Begrenzung der Wohnnutzfläche von 150 m2 entfällt und die Auszahlung der Basisförderung inklusive Kindersteigerungsbetrag ohne Deckelung der Höchstgrenze erfolgt nun in zwei Raten, wodurch der Förderungsnehmer schneller zu seinem Geld kommt.
Eine weitere wesentliche Verbesserung liegt aber vor allem in der neuen Form eines Ökodarlehens für die Errichtung und Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen. Dieses Darlehen orientiert sich an den im Energieausweis festgehaltenen energetischen Daten für das Objekt mit einer entsprechenden Energiekennzahl sowie an der Verwendung alternativer Energieformen und wird nach Vorlage des Energieausweises ausbezahlt.
Die sogenannte Revitalisierung ist eine ganz neue Förderungsart mit dem Ziel, alte, erhaltungswürdige Objekte in unseren Gemeinden zu sanieren und damit auch zu erhalten. Mit diesem neuen Gesetz in Verbindung mit den elektronischen Möglichkeiten der Antragstellung und Abfrage ist es uns sicher gelungen, die Wohnbauförderung weiter zu verbessern und neue Akzente für den Umweltschutz zu setzen.
Diese Broschüre, aber auch das Internet informiert Sie ausführlich über die einzelnen Förderungsarten. Ich wünsche Ihnen für die Realisierung Ihres Wohntraumes viel Erfolg.
Hans Niessl
Landeshauptmann von Burgenland
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