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Stand: 24.5.2008

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Raumordnungsgesetz
(ROG)

Geltung ab 01.01.1998
(Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 V v. 31.10.2006 I 2407)

Das G wurde als Artikel 2 G 213-1/2 v. 18.8.1997 I 2081 (BauROG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 11 Abs. 1 dieses G am 1.1.1998 in Kraft. § 23 Abs. 2 tritt gem. Art. 11 Abs. 3 am 31.12.2001 außer Kraft.

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Inhaltsübersicht

 

Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2 Grundsätze der Raumordnung

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5 Bindungswirkungen bei besonderen Bundesmaßnahmen

 

Abschnitt 2: Raumordnung in den Ländern, Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 6 Rechtsgrundlagen der Länder

§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

§ 8 Raumordnungsplan für das Landesgebiet

§ 9 Regionalpläne

§ 10 Planerhaltung

§ 11 Zielabweichungsverfahren

§ 12 Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen

§ 13 Verwirklichung der Raumordnungspläne

§ 14 Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15 Raumordnungsverfahren

§ 16 Grenzüberschreitende Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen

§ 17 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen

 

Abschnitt 3: Raumordnung im Bund

§ 18 Raumordnung des Bundes

§ 18a Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

§ 19 Gegenseitige Unterrichtung und gemeinsame Beratung

§ 20 Beirat für Raumordnung

§ 21 Raumordnungsberichte

 

Abschnitt 4: Überleitungs- und Schlussvorschriften

§ 22 Anpassung des Landesrechts

§ 23 Überleitungsvorschriften

 

Raumordnungs-Gesetz vom 25.6.2006 (Vorgängerversion)

 

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, vorliegender Bauordnungen.

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