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Stand: 24.5.2008

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Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(BauNVO)

Datum: 26. Juni 1962

Fundstelle: BGBl I 1962, 429
Textnachweis Geltung ab: 1.10.1977,
Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 26a
Stand: Neugefaßt durch Bek. v. 23. 1.1990 I 133,
Änderung durch Art. 3 G v. 22. 4.1993 I 466PDF02
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Inhaltsübersicht

 

Erster Abschnitt: Art der baulichen Nutzung

§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete

§ 2 Kleinsiedlungsgebiete

§ 3 Reine Wohngebiete

§ 4 Allgemeine Wohngebiete

§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)

§ 5 Dorfgebiete

§ 6 Mischgebiete

§ 7 Kerngebiete

§ 8 Gewerbegebiete

§ 9 Industriegebiete

§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen

§ 11 Sonstige Sondergebiete

§ 12 Stellplätze und Garagen

§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe

§ 14 Nebenanlagen

§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen

 

 

Zweiter Abschnitt: Maß der baulichen Nutzung

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

§ 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

§ 18 Höhe baulicher Anlagen

§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

§ 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl Geschoßfläche

§ 21 Baumassenzahl, Baumasse

§ 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

 

 

Dritter Abschnitt: Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

§ 22 Bauweise

§ 23 Überbaubare Grundstücksfläche

 

 

Vierter Abschnitt

§ 24 (weggefallen)

 

 

Fünfter Abschnitt: Überleitungs- und Schlußvorschriften

§ 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren

§ 25a Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung

§ 25b Überleitungsvorschrift aus Anlaß der dritten Änderungsverordnung

§ 25c Überleitungsvorschrift aus Anlaß der vierten Änderungsverordnung

§ 26 Berlin-Klausel

§ 26a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 27 Inkrafttreten

 

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, vorliegender Bauordnungen.

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