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Stand: 24.5.2008

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Vorarlberger
Bautechnikverordnung

(Verordnung der Landesregierung über die technischen Erfordernisse von Bauwerken)

v. 26. März 2003
letzte Änderung: 13/2003

Word47PDF47

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

2. Abschnitt: Allgemeine bautechnische Erfordernisse

§ 3 Anwendungsbereich

§ 4 Bauteile

§ 5 Wände

§ 6 Brandwände

§ 7 Decken

§ 8 Dächer

§ 9 Stiegen- und Verbindungsgänge

§ 10 Geländer und Brüstungen

§ 11 Fußböden

§ 12 Türen

§ 13 Fenster

§ 14 Niveau der Räume

§ 15 Raumhöhe

§ 16 Tiefgeschosse

§ 17 Dachräume

§ 18 Wärmeschutz

§ 19 Schall- und Erschütterungsschutz

§ 20 Belichtung und Beleuchtung

§ 21 Lüftung und Beheizung

§ 22 Lüftungs- und Klimaanlagen

§ 23 Heizräume

§ 24 Zentralheizungsanlagen

§ 25 Geräte zur Feststellung des Wärmeverbrauches

§ 26 Feuerungsanlagen

§ 27 Feuerstätten

§ 28 Rauchkammern und Rauchschränke

§ 29 Verbindungsstücke

§ 30 Rauch- und Abgasfänge

§ 31 Wasserversorgung

§ 32 Abwasserbeseitigung

§ 33 Aborte

§ 34 Abfallbeseitigung

§ 35 Aufzüge

§ 36 Ortsfeste Maschinen

§ 37 Erdungsanlage

§ 38 Blitzschutz

§ 39 Bauliche Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung

§ 39a aufgehoben

 

3. Abschnitt: Besondere bautechnische Erfordernisse

1. Unterabschnitt: Wohngebäude

§ 40 Wände und Decken

§ 41 Raumhöhe

§ 42 Wasserversorgung, Waschräume und Aborte

§ 43 Abstellräume und Waschküchen

 

2. Unterabschnitt: Hochhäuser

§ 44 Allgemeine Erfordernisse

§ 45 Tragende Bauteile

§ 46 Stiegen und Verbindungsgänge

§ 47 Türen und Fenster

§ 48 Heizung

§ 49 Abfallbeseitigung

§ 50 Aufzüge

§ 51 Elektrische Anlagen, Blitzschutzanlagen

§ 52 Brandschutz

 

3. Unterabschnitt: Veranstaltungsräume

§ 53 Wände und Decken

§ 54 Ausgänge, Stiegen, Verbindungsgänge

§ 55 Galerien

§ 56 Türen

§ 57 Sicherheitsbeleuchtung

§ 58 Entlüftung

§ 59 Umkleideräume

§ 60 Kleiderablagen

§ 61 Anordnung der Sitzplätze

§ 62 Brandbekämpfung

§ 63 Ausnahmen

 

4. Unterabschnitt: Gastgewerbebetriebe

§ 64 Stiegen und Verbindungsgänge

§ 65 Lüftung

§ 66 Gasträume

§ 67 Küchen

§ 68 Brandschutz

 

5. Unterabschnitt: Landwirtschaftliche Bauten

§ 69 Allgemeine Erfordernisse

§ 70 Decken und Wände

§ 71 Raumhöhen

§ 72 Jauchegruben und Düngerstätten

§ 73 Abwurföffnungen

 

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 74 Ausnahmen

§ 74a Übergangsbestimmung

§ 75 Wirksamkeitsbeginn, Außerkrafttreten

 

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