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Stand: 24.5.2008

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Oberosterreich03

Oberösterreichisches Bautechnikgesetz - Novelle 2006
(Oö. BauTG)

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I
Das Oö. Bautechnikgesetz LGBl. Nr. 67/1994, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 103/1998, 60/2001 und 114/2002 sowie der Kundmachung LGBl. 102/1999 wird wie folgt geändert:
 

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INHALTSVERZEICHNIS

 

I. HAUPTSTÜCK: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

II. HAUPTSTÜCK: Allgemeine Bauvorschriften

§ 3 Allgemeine Erfordernisse

§ 4 Bauprodukte

§ 5 Lage und Höhe der Gebäude, Abstandsvorschriften, Vorgarten

§ 6 Ausnahmen von den Vorschriften betreffend Abstände und Vorgärten

§ 7 Haupt- und Nebengebäude

§ 8 Stellplätze für Kraftfahrzeuge

§ 8a Fahrrad-Abstellplätze

§ 9 Grünflächen, Erholungsflächen, Freiflächen

§ 10 Standsicherheit

§ 11 Brandschutz

§ 12 Wände, Decken, Feuer- und Brandmauern

§ 13 Schalldämmung, Schallschutz und Feuchtigkeitsisolierung

§ 14 Dächer und Dachdeckungen

§ 15 Verputz und Verkleidung

§ 16 Stiegen, Gänge und Hausflure

§ 17 Geländer und Brüstungen

§ 18 Belichtung und Belüftung

§ 19 Türen und Fluchtwege

§ 20 Räume

§ 21 Entfallen

§ 22 Entfallen

§ 23 Ver- und Entsorgung

§ 24 Gemeinschaftsanlagen

§ 25 Aufzüge

§ 26 Elektrotechnische Einrichtungen und Blitzschutzanlagen

§ 27 Barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen

§ 28 Schutz- und Sicherheitsräume

§ 29 Einfriedungen, Lärm- und Schallschutzwände

§ 30 Bauausführung

 

III. HAUPTSTÜCK: Besondere Bauvorschriften

§ 31 Anwendungsbereich

§ 32 Hochhäuser

§ 33 Bauten für größere Menschenansammlungen

§ 34 Geschäftsbauten

§ 35 Betriebsbauten

§ 36 Landwirtschaftliche Bauten

§ 37 Bürobauten

§ 38 Kleinhausbauten

§ 39 Bauliche Anlagen aus Holz und ähnlichen Baustoffen

 

IIIa. HAUPTSTÜCK: Energietechnik

§ 39a Energieeinsparung

§ 39b Wärmeversorgung

§ 39c Entfallen

§ 39d Wärmedämmung und Wärmeschutz

§ 39e Rauch- und Abgasfänge

§ 39f Energiekennzahl

§ 39g Energieausweis

§ 39h Entfallen

§ 39i Entfallen

§ 39j Entfallen

 

IV. HAUPTSTÜCK

§ 40 Normen und Richtlinien

 

V. HAUPTSTÜCK

§ 41 Bauerleichterungen

 

VI. HAUPTSTÜCK: Umsetzung der Bauprodukterichtlinie und der hierüber geschlossenen Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VSG

1. Abschnitt: Akkreditierung

§ 42 Allgemeine Bestimmungen

§ 43 Begriffsbestimmungen

§ 44 Akkreditierungsverfahren

§ 45 Akkreditierungsbescheid

§ 46 Pflichten der Akkreditierungsstelle

§ 47 Überprüfungen

§ 48 Entziehung der Akkreditierung

§ 49 Zertifizierungsstelle

§ 50 Gemeinsame Akkreditierungsvoraussetzungen für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

§ 51 Zusätzliche Voraussetzungen für Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

§ 52 Weitere Pflichten der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

§ 53 Ende der Akkreditierung

 

2. Abschnitt: Zulassung von Bauprodukten

§ 54 Europäische technische Zulassung von Bauprodukten

§ 55 Konformitätsnachweisverfahren

§ 56 Konformitätserklärung des Herstellers

§ 57 Konformitätszertifikat

§ 58 CE-Konformitätskennzeichnung

§ 59 Entfallen

§ 60 Österreichische technische Zulassung

§ 61 Inverkehrbringen von Bauprodukten, Verbote des Inverkehrbringens

 

3. Abschnitt: Verwendbarkeit von Bauprodukten

§ 61a Verwendbarkeit

§ 61b Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 61c Baustoffliste ÖA

§ 61d Übereinstimmungsnachweis

§ 61e Übereinstimmungserklärung des Herstellers

§ 61f Übereinstimmungszeugnis

§ 61g Ermächtigte Stellen

§ 61h Verfahren zur Ausstellung des Übereinstimmungszeugnisses

§ 61i Einbauzeichen ÜA

§ 61j Sonderverfahren

§ 61k Verwendbarkeit von Bauprodukten, für die europäische technische Spezifikationen vorliegen

§ 61l Baustoffliste ÖE

§ 61m Untersagung der Verwendung von Bauprodukten

§ 61n Verfahrensvorschriften, Veröffentlichungen

 

4. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 62 Kosten

§ 63 Strafbestimmungen

 

VII. HAUPTSTÜCK: Behörden, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 64 Verordnungsermächtigung an die Landesregierung

§ 65 Behörden, Zuständigkeit

§ 66 Übergangsbestimmungen

§ 67 Schlussbestimmungen

 

Anlage 1: CE-Konformitätskennzeichnung

Anlage 2: Einbauzeichen

 

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, vorliegender Bauordnungen.

Wir behalten uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung, Kopie, Download- Einstellung in Web-Sites sind nur mit Quellenangabe zulässig.

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